Wählen per Briefwahl

Wenn Sie auf den Weg zum Wahllokal verzichten möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, können Sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie spätestens am 23. August per Post erhalten. 

  • Die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl können Sie beim Bürgerservice im Rathaus beantragen. 
  • Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 11. September 2020, um 18 Uhr. 
  • In Ausnahmefällen kann ein Antrag bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich sein.

Wussten Sie, dass bei der Bundestagswahl 2017 fast ein Drittel der der Wahlberechtigen per Post abgestimmt haben? Das Wahlrecht ist ein Privileg. Nutzen Sie es, auch wenn Sie nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können und nehmen per Briefwahl an der Kommunalwahl teil.

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